Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet.
Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Die Übermittlung muss digital erfolgen.
Unsere Steuerkanzlei kann die Abgabe der Erklärung für Sie übernehmen. Auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant in unserer Kanzlei sind, können wir die Erklärung zum Wert der Grundstücke für Sie abgeben.
Als Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg benötigen wir für die Erstellung der Feststellungserklärung für die Grundsteuer B:
- Ihren Namen und Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen/ Kommunikation
- Informationsschreiben ihres Finanzamtes mit Ihrem Einheitswert-Aktenzeichen
- Grundbuchauszug (Deckblatt/ Anschrift, Bestandsverzeichnis, Abteilung I)
- Angabe zur überwiegenden Nutzung, z.B. zu Wohnzwecken.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit den benötigten Angaben an: grundsteuer@bhb-steuerberatung.de
Über den Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Sofern Ihr Grundstück nicht in Baden-Württemberg liegt, teilen wir Ihnen gerne mit, welche Angaben wir zusätzlich benötigen.
Ihre Investition
Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen belaufen sich die Kosten auf EUR 210,00 (zzgl. 19 % USt) je Feststellungserklärung. Bei zwei Feststellungserklärungen belaufen sich die Kosten auf EUR 380,00 (zzgl. 19 % USt). Bei drei Feststellungserklärungen belaufen sich die Kosten auf EUR 500,00 (zzgl. 19 % USt). Für jede weitere Feststellungserklärung belaufen sich die Kosten auf EUR 120,00 (zzgl. 19 % USt).
Sonderleistung:
- Einholung des Grundbuchauszuges für die Gemarkung Hockenheim: EUR 20,00 je Grundbuchauszug
- Einholung des Grundbuchauszuges für andere Gemarkungen: EUR 40,00 je Grundbuchauszug
- Vollmacht für Grundsteuer ist beigefügt.