Elektronische Steuerbescheide ab 2027

Gesetzliche Entwicklungen zur Digitalisierung

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung schreitet weiter voran: Ab dem Jahr 2027 werden Steuerbescheide – soweit die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind – grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben. Der elektronische Steuerbescheid ersetzt in diesen Fällen den bisherigen Papierbescheid.

Mit dieser Entwicklung verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Kommunikation zwischen Finanzamt, Steuerberatung und Steuerpflichtigen effizienter zu gestalten.

Zukünftige Zusammenarbeit

Um die Vorteile der elektronischen Bescheidbekanntgabe künftig gemeinsam mit Ihnen zu nutzen, werden wir diese in den kommenden Monaten schrittweise für unsere Mandantinnen und Mandanten einführen.

Unser Ziel ist es, die Umstellung bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen weitgehend abzuschließen und Sie frühzeitig beim Übergang zu begleiten. Die elektronische Bereitstellung der Steuerbescheide wird damit zu einem festen Bestandteil unserer digitalen Zusammenarbeit.

Die Vorteile auf einen Blick

Durch die elektronische Bereitstellung profitieren Sie künftig von einer noch effizienteren Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei:

  • Schnellere Bearbeitung: Steuerbescheide stehen uns unmittelbar nach ihrer Bereitstellung durch die Finanzverwaltung zur Verfügung.
  • Zeitnahe Prüfung: Wir können Ihren Steuerbescheid ohne Postlaufzeiten prüfen und Sie schneller über das Ergebnis informieren.
  • Digitale Bereitstellung: Sie erhalten Ihren Steuerbescheid nach unserer Prüfung auf dem vereinbarten elektronischen Weg.
  • Kürzere Informationswege: Rückfragen oder erforderliche Maßnahmen können frühzeitig abgestimmt werden.
  • Moderne Zusammenarbeit: Die elektronische Bescheidbekanntgabe ergänzt unsere digitalen Kanzleiprozesse sinnvoll und reduziert papiergebundene Abläufe.

Nächste Schritte

Damit die Umstellung für Sie möglichst unkompliziert erfolgen kann, bereiten wir in den kommenden Monaten die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen vor.

Dabei prüfen wir, ob die bei der Finanzverwaltung hinterlegten Vollmachten bereits die Voraussetzungen für die elektronische Bescheidbekanntgabe erfüllen. Sollte eine Aktualisierung oder Ergänzung erforderlich sein, kommen wir selbstverständlich rechtzeitig auf Sie zu.

Darüber hinaus benötigen wir für die digitale Bereitstellung der Steuerbescheide eine E-Mail-Adresse, über die Sie diese künftig erhalten. Sofern Sie uns diese bislang noch nicht mitgeteilt haben oder sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung über unser Web-Formular.

Bis zu Ihrer individuellen Umstellung besteht für Sie kein weiterer Handlungsbedarf. Über den weiteren Ablauf informieren wir Sie rechtzeitig und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.