Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht informieren. Die aktuelle, geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts führt zu einer deutlichen Ausweitung der Sozialversicherungspflicht bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft oder arbeitstätigen Gesellschaftern einer Personengesellschaft.